Evidenz

A: wudūḥ. – E: evidence. – F: évidence. – R: dokazatel’stvo. – S: evidencia. – C: mingzheng 明证

Hans Jörg Sandkühler

HKWM 3, 1997, Spalten 1032-1051

Philosophische Erkenntnis- und Wahrheitstheorien haben ihren Ursprung in der Einsicht, dass Erkenntnissubjekte aus sich selbst über keine Wahrheitsgarantie verfügen, sondern irren können. Es ist ein wesentliches Ziel von Erkenntnis, Gewissheit zu erreichen über einen Sachverhalt, eine Person, die moralische Begründetheit einer Handlung usf. Gewissheit drückt sich aus in Sätzen wie ›Es ist wahr, dass p …‹. Können wir etwas mit Gewissheit wissen? Was gibt uns Gewissheit? Zu den klassischen Problemen gehört seit der Antike die Frage, ob es eine ausgezeichnete, zweifelsfrei gesicherte Weise des Wissens von etwas gibt, das als unbestreitbar wahr gelten kann. Wird diese Frage bejaht, gilt ein derartiges Wissen in dem Sinne als ontisch und/oder epistemisch evident, dass es ›intuitiv gewiss‹ ist bzw. ›aus der Sache einleuchtet‹; der metaphorische Gehalt von E verweist auf Licht-Metaphern (lumen naturale, ›Licht der natürlichen Vernunft‹). E-Urteile sind ohne Vermittlung durch andere Urteile ›einsichtig‹. In der Folge stellt E ein Wahrheitskriterium für axiomatische, apodiktisch wahre Grund-Sätze einer Philosophie/Theorie dar.

Je nach ontologischer und/oder epistemologischer Akzentuierung wird E dem »Sachverhalt, der jemandem evident ist«, oder dem »Sachverhalt, dass jemandem etwas evident ist«, zugesprochen (Kutschera 1981); eine andere Unterscheidung ist die zwischen Sachverhalts-E und Intuitions-E. Die allgemeinste Bestimmung von E in zeitgenössischen Erkenntnistheorien, sofern sie eine E-Theorie für möglich erklären, lautet: E zeichnet dasjenige Wissen aus, dessen Gründe stärker sind als die Gründe, die eine bloß wahre Meinung für sich in Anspruch nehmen kann (Chisholm 1979); stärker sind die Gründe dann, wenn sie ontisch verbürgt sind und ontologisch so ausgesagt werden können, dass sie eine von Subjektivität unabhängige Geltung haben. Für die E aller Sätze gilt, »dass es dasjenige, was als Bürgschaft seiner Wahrheit fungiert, außer sich hat« (Kulenkampff 1973). E ist in solchen Erkenntnistheorien die Grundlage der Zurückweisung skeptischer Einwände und die Voraussetzung der Behauptung einer Erkenntnis, die methodischer Vermittlung (z.B. experimenteller Bestätigung oder eines Beweises) weder bedürftig noch fähig ist. E wird so die Basis der Legitimierung zum einen epistemisch gerechtfertigter Behauptungen, zum anderen daraus abgeleiteter moralischer Entscheidungen, ethischer Normenbegründung (v.a. im Intuitionismus) und rechtlicher Forderungen, die in Form von E-Anrufungen auftreten; Beispiele sind v.a. Menschen- und Grundrechtskataloge, die wie die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) von unveräußerlichen Rechten ausgehen: »we hold these truths to be self-evident, that all men are created equal«.

Abbild, Alltagsverstand, Analyse/Synthese, Anerkennung, Anfang, Bewußtsein, Brecht-Linie, Denkform, Dialektik, eingreifendes Denken, Empirie/Theorie, Empirismus, Epistemologie, Erfahrung, Erkenntnis, Erkenntnistheorie, Experiment, Falsifikationismus, Feuerbach-Thesen, Gesetz (soziales), Ich, Idealisierung, Irrtum, Kritischer Rationalismus, logische Methode, Metaphysik, Ontologie, Phänomenologie, Philosophie der Praxis, Pragmatismus, Praxisphilosophie, Subjekt, Subjekt-Effekt, Tatsache, Totalität, Vernunft, Wahrheit, Wissenschaft, Wissenschaftstheorie

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